VERHALTENS- UND 

NACHHALTIGKEITSKODEX


LOYALITÄT - SICHERHEIT - INTEGRITÄT - RESPEKT

1. März 2024
 


Die KRAIBURG-Gruppe („KRAIBURG“) führt ihr Geschäft weltweit im Einklang mit den nationalen und supranationalen gesetzlichen Vorschriften, sowie geltenden internationalen Konventionen und verhindert Gesetzesverstöße. KRAIBURG verpflichtet sich, nach höchsten ethischen Standards zu handeln und Dritten respektvoll und integer zu begegnen, entsprechend den Grundsätzen dieses  Verhaltenskodex und im Einklang mit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN, den Grundsätzen der UN Sustainable Development Goals (SDGs), des UN Global Compact, den International Labor Organisation Principals (ILO), den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG), DIN ISO 9001, DIN ISO 14001 und DIN ISO 50001.

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Lieferunternehmen, Auftraggebende und sonstige Partnerschaften von KRAIBURG (im Weiteren „Geschäftspartnerschaften“ genannt), sowie deren Geschäftsführung, Mitarbeitende und Subunternehmen. Diese sind aufgefordert, sich gleichermaßen an diesen Verhaltenskodex und die damit verbundenen Prinzipien zu halten. Von allen Geschäftspartnerschaften wird erwartet, dass sie diesen Verhaltenskodex sorgfältig durchlesen, unterzeichnen und im Rahmen dieser Regeln handeln. Geschäftspartnerschaften verpflichten sich, die Einhaltung der Prinzipien und Regelungen des Verhaltenskodexes bei seinen Lieferanten einzufordern.

Voraussetzung für eine Geschäftspartnerschaft mit KRAIBURG ist die Bestätigung, Einhaltung und Unterzeichnung dieses Verhaltenskodex oder die Vorlage eines eigenen Verhaltenskodex, der sich auf dieselben Grundlagen beruft. KRAIBURG behält sich vor, den Verhaltenskodex bei Notwendigkeit zu aktualisieren und erwartet von seinen Geschäftspartnerschaften, solche Änderungen zu akzeptieren. Die individuellen Einkaufsrichtlinien der KRAIBURG Tochterunternehmen sind automatisch Bestandteil dieser Vereinbarung. KRAIBURG toleriert keine Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex.

 


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Korruption und Bestechung

KRAIBURG und seine Geschäftspartnerschaften, einschließlich der Geschäftsführung, Mitarbeitende und Subunternehmen, verhalten sich im Einklang mit dem einschlägigen Recht bezüglich Straf- und Ordnungswidrigkeiten. Insbesondere Korruptions- und Bestechungshandlungen – sowohl innerhalb  der Privatwirtschaft als auch im Verhältnis zum öffentlichen Dienst – sind strafbar und/oder bußgeldbewehrt.

Geschäftsführung, Mitarbeitende oder Subunternehmen werden keine Vorteile für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür, dass sie unlautere Vorteile verschaffen oder in der Zukunft verschaffen werden, fordern, versprechen lassen oder annehmen (Bestechlichkeit). Umgekehrt sind auch das Anbieten, Versprechen und Gewähren eines solchen unlauteren Vorteils untersagt (Bestechung). Letzteres gilt vor allem im Verhältnis zu Amtsträgern und Personen mit besonderer öffentlicher Funktion mit Blick auf ihre dienstliche Tätigkeit, aber auch hinsichtlich Privatpersonen, soweit eine rechtswirksame Genehmigung des jeweiligen Vorgesetzten nicht vorliegt.

In der Privatwirtschaft ist es erlaubt, Vorteile zu gewähren und anzunehmen, die im Hinblick auf die jeweilige Geschäftsbeziehung üblich und sozialadäquat sind. Derartige Vorteile dürfen einen Wert in Höhe von USD/EUR 50,00 in der Regel nicht überschreiten. Die Annahme oder Gewährung von Vorteilen über diesen Betrag hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch den jeweiligen Compliance-Beauftragten und/oder der Geschäftsführung. Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn ausgeschlossen ist, dass der Vorteil mit einer Bevorzugung verknüpft ist.


Kartellrecht

Wettbewerb und freie Marktwirtschaft sind notwendige Elemente einer freien Gesellschaft. Deren Sicherheit und Schutz liegt im Interesse von KRAIBURG und seinen Geschäftsbeziehungen. Geschäftsführung, Mitarbeitende und Subunternehmen müssen das anwendbare europäische und internationale Wettbewerbs- und Kartellrecht stets befolgen. Insbesondere folgendes ist untersagt:

 

  • Abstimmung von Preisen, Preiserhöhungen und sonstigen Preisparametern (Rabatte, Skonti, Zahlungsziele etc.)
  • Austausch von sensiblen Marktinformationen zwischen Wettbewerbern, wie z.B. Umsätze, Preise, Strategien, Kundendaten oder Marktanteile
  • Aufteilung von Märkten, insbesondere gegenseitige Zuweisung von Klientel und Vertriebsgebieten
  • Abwerbe- und Exklusivitätsverpflichtungen, soweit sie nicht vom Kartellverbot freigestellt sind
  • Preisbindungsverpflichtungen, also Verpflichtungen der Kundschaft, zu einem Mindest- oder Festpreis weiter zu veräußern
  • Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
  • Abstimmung von Geboten in einem öffentlichen oder privaten Ausschreibungsverfahren

Arbeits- und Menschenrecht

KRAIBURG und seine Geschäftsbeziehungen halten die allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN, sowie die Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu den grundlegenden Prinzipien und Rechten bei der Arbeit (Kernarbeitsnormen), sowie die Bestimmungen des § 2 Abs. 2 , Nr. 1-12, LkSG ein. Wir erwarten von unseren Geschäftsbeziehungen, dass sie die internationalen Menschenrechte schützen, keine Menschenrechtsverletzungen begehen und sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Zwangsarbeit, inklusive Gefangenenarbeit, Fronarbeit und Kinderarbeit ist strengstens untersagt. Wenn die jeweilige nationale Gesetzgebung nicht eine höhere Altersgrenze verlangt, so dürfen keine Kinder im schulpflichtigen Alter oder Kinder, die jünger als 15 Jahre sind, eingestellt werden. Ausgenommen sind die Bestimmungen der ILO (Internationale Arbeitsorganisation), Vereinbarung Nr. 138. Wer das Alter von 18 Jahren noch nicht erreicht hat, darf keine gefährlichen Arbeiten ausführen und nicht nachts arbeiten. Löhne und sonstige Leistungen dürfen das gesetzliche Mindestgehalt nicht unterschreiten. Sämtliche weitere national geltende arbeitsrechtliche Gesetze, wie z.B. maximale Arbeitsstunden, müssen eingehalten werden. Das Recht der Angestellten auf Koalitionsfreiheit und Lohnverhandlungen muss respektiert werden.


Umwelt und Klimaschutz

KRAIBURG setzt sich für alle Standorte weltweit ambitionierte Ziele zur Reduzierung von CO2e-Emissionen. Um diese Ziele zu erreichen, werden entsprechende Klimaprogramme mit Reduktionsmaßnahmen entwickelt. Ausgehend von den Grundsätzen des Global Compact, den Zielsetzungen des Pariser Klimaabkommens und den Bestimmungen des § 2 Abs. 3, Nr. 1-8, LkSG übernehmen KRAIBURG und seine Geschäftspartnerschaften soziale und ökologische Verantwortung gegenüber dem langfristigen Umwelt- und Klimaschutz.

KRAIBURG und seine Geschäftspartnerschaften streben danach, ihre Geschäftstätigkeiten ökologisch nachhaltig zu betreiben und halten sich an alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Umwelt. Bei der Auswahl von neuen Geschäftspartnerschaften und Rohstoffen, der Entwicklung neuer Produkte, beim Betrieb von Produktionsanlagen, bei Verpackung, Transport und Logistik sowie im gesamten Produktlebenszyklus (cradle-to-grave) wird darauf geachtet, dass alle hiervon ausgehenden Auswirkungen auf Gesellschaft, Umwelt und Klima so gering wie möglich gehalten werden. Alle Mitarbeitenden sind deshalb verpflichtet, Boden, Wasser, Luft, die biologische Vielfalt und Kulturgüter zu schützen. Das Entstehen umweltschädlicher Einwirkungen ist durch geeignete  Umweltschutzmaßnahmen im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften zu verhindern. Ressourcen dürfen nicht verschwendet werden. Ein Umweltmanagementsystem im Einklang mit ISO 14001 oder einem vergleichbaren System ist in Kraft zu setzen und eine Klimastrategie zu entwickeln.


Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards

Die Mitarbeitenden und Geschäftspartnerschaften von KRAIBURG sind jederzeit verpflichtet, für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen. Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften sind strikt einzuhalten. Angemessene Strategien, Präventionsmaßnahmen und Kontrollen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden müssen vorhanden sein. Wir erwarten auch, dass diese Vorschriften innerhalb der Lieferkette eingehalten werden.


Chancengleichheit, Nicht-Diskriminierung und respektvoller Umgang

Alle Mitarbeitenden und Geschäftspartnerschaften von KRAIBURG begegnen anderen Menschen, insbesondere Menschen mit unterschiedlicher Herkunft und Erfahrung, respektvoll und integer. Diskriminierungen aufgrund ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller oder politischer Orientierung sowie aufgrund einer Behinderung werden nicht geduldet. KRAIBURG und seine Geschäftspartnerschaften bekennen sich zu einer weltoffenen, integren und toleranten Unternehmenskultur und setzen sich für den Schutz der Menschenrechte ein. Die Angestellten dürfen nicht körperlichen, seelischen, sexuellen oder verbalen Belästigungen oder Übergriffen ausgesetzt werden.


Umsetzung und Überprüfung

Geschäftspartnerschaften müssen über ein geeignetes Verfahren verfügen, um die Einhaltung des vorliegenden Kodex sicherzustellen und zu überprüfen. Zudem tragen die Geschäftspartnerschaften Sorge, Arbeitnehmenden, Beauftragten und Subunternehmern den Inhalt dieses Kodex zu kommunizieren. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnerschaften in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Risiken innerhalb ihrer Lieferketten zu identifizieren sowie angemessene Maßnahmen zu ergreifen..

Lieferanten sind aufgefordert, an Audits teilzunehmen und KRAIBURG Informationen und Daten (einschließlich Selbstbewertungen) zur Verfügung zu stellen, um darzulegen, dass sie den vorliegenden Kodex einhalten. Die Durchführung solcher Audits wird unterstützt, indem KRAIBURG und von KRAIBURG Beauftragten der Zutritt zu den Standorten der Lieferanten und ihrer Unterauftragnehmer gewährt wird.

Jeder Verstoß gegen diesen Kodex soll KRAIBURG gemeldet werden. Meldungen können direkt an die zuständige Kontaktperson bei KRAIBURG erfolgen. Verstöße gegen den Kodex können auch über unseren unternehmenseigenen Meldekanal für Whistleblower getätigt werden (siehe Website KRAIBURG Holding oder geschäftsbereichsspezifische Websites). Unsere Geschäftspartnerschaften sollen ebenfalls einen Ansprechpartner zur Verfügung stellen, um Verstöße zu melden. KRAIBURG behält sich das Recht vor, die Geschäftsbeziehung mit Lieferunternehmen zu beenden, die direkt oder indirekt wesentlich gegen diesen Kodex verstoßen.

 


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